1. Geltung 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma AdOnly GmbH (“AdOnly” und dem Auftraggeber („Kunde“). Ergänzend dazu gelten die besonderen Bedingungen für Marketing, Grafikdesign, Foto- und Videoproduktion und Consulting, die diesen AGB anhängen. AdOnly erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden AGB, sowie der für die jeweilige Dienstleistung allenfalls bestehenden besonderen Bedingungen, die in diesem Fall als Teil dieser AGB gelten. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende oder im Widerspruch stehende Bedingungen werden für AdOnly nur verbindlich, wenn AdOnly diesen im Vorhinein schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch für allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden. 

2. Vertragsabschluss

Angebote und Kostenvoranschläge werden schriftlich erteilt und sind unverbindlich. Die Erstellung eines Angebotes und/oder Kostenvoranschlages verpflichtet AdOnly nicht zur Annahme des Auftrages. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Auftrages durch AdOnly auf Basis des gelegten Angebots zustande.

3. Leistungserbringung

AdOnly wird angenommene Aufträge möglichst rasch abwickeln. AdOnly ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt zur Abwicklung verpflichtet, an dem alle geforderten Zahlungen geleistet wurden, alle technischen und vertraglichen Einzelheiten geklärt sind und AdOnly alle notwendigen Informationen zur Verfügung stehen.

Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von AdOnly wiederholt oder modifiziert werden müssen oder verzögert werden.

AdOnky ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen selbst auszuführen oder auf Rechnung des Kunden Dritte mit der Ausführung zu betrauen. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Kommunikation in deutscher Sprache.

4. Fristen und Termine

Sofern der Auftrag an Termine oder Fristen gebunden ist, sind diese für AdOnly nur zu beachten, wenn diese im Angebot schriftlich festgehalten worden sind. AdOnly ist bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung von Terminen ist nur dann als Leistungsstörung anzusehen, wenn der Kunde AdOnly schriftlich auf den Verzug hingewiesen und eine mindestens 14tägige Nachfrist gesetzt hat. Erst wenn diese Frist fruchtlos verstreicht, ist der Kunde zur Geltendmachung seiner gesetzlichen Ansprüche berechtigt. AdOnly hat Verzögerungen, die aus der Sphäre des Kunden herrühren oder auf einem Verzug von Dritten beruhen, nicht zu vertreten. Gleiches gilt für unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse.

6. Rücktritt vom Vertrag

AdOnly ist berechtigt, vom geschlossenen Vertrag insbesondere dann zurückzutreten, wenn der Kunde seinen Informations-, Mitwirkungs- oder Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkommt. Gleiches gilt, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Bonität des Kunden bestehen und dieser weder ein Akonto noch eine sonstige von AdOnly akzeptierte Sicherheitsleistung erlegt. Tritt der Kunde von einem gültigen Auftrag zurück, werden die angefallenen Kosten & Stundenaufwände in Verrechnung gebracht. Die bereits erstellten Konzepte, Texte, Inhalte gehen erst nach vollständiger Bezahlung in den Eigentum des Kunden über.

7. Honorar und Bezahlung

Preisangaben erfolgen in Euro. Das Honorar wird je nach Absprache im Angebot ausgestellt. Das gleiche gilt für die Bezahlung. Der Kunde verpflichtet sich mit Zusage des Angebots um fristgerechte Bezahlung. Wenn eine Überschreitung des Zahlungsziels vorliegt, ist AdOnly berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. 

8. Haftung / Freigabe
Alle Fotos, sowie weitere Inhalte, die seitens vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Auftragnehmer weiterverarbeitet werden. Alle vom Auftragnehmer erstellten Inhalte müssen vom Auftraggeber geprüft, akzeptiert und bestätigt werden. Erst nach Bestätigung dürfen alle freigegebenen Maßnahmen umgesetzt werden. Insgesamt sind maximal zwei Feedbackschleifen (sowohl für Grafiken, als auch die Qualifikationsseiten) vorgesehen. Alle weiteren Bearbeitungen oder Sonderwünsche werden extra in Rechnung gestellt (EUR 90,00 pro Änderung).

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

Die Erbringung der vereinbarten Leistungen durch AdOnly bedarf der engen Kooperation der Vertragsparteien und der Mitwirkung durch den Kunden. Besonders die Erstellung individueller Leistungsbeschreibungen, Fachkonzepte oder eines Pflichtenheftes erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden zur Verfügung gestellten bindenden Informationen. Der Kunde wird alle sich hieraus ergebenden Obliegenheiten als Hauptleistungspflichten erfüllen. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Informationen zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie

Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Kunde zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit zur Verfügung stellt. Zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht stellt der Kunde ausreichend qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung und sorgt dafür, dass diese auch die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse haben, einschließlich des Rechts zur Vereinbarung eventueller Auftragsänderungen. Der Kunde wird AdOnly über alles informieren, was für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung ist, auch wenn etwas erst während der Durchführung des Auftrages bekannt wird. Alle Mitwirkungspflichten werden vom Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt. Erfüllt der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht unverzüglich, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen. AdOnly kann

hierdurch verursachten Mehraufwand, insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel, in Rechnung stellen. Weitergehende Ansprüche von AdOnly bleiben hierdurch unberührt.

10. Abnahme und Mängel

Der Kunde hat Leistungen von AdOnly schriftlich abzunehmen. Die Abnahme hat innerhalb von 5 Tagen ab dem Zeitpunkt zu erfolgen, an dem der Kunde erstmals Zugang zum Leistungsgegenstand hat. Etwaige Mängel in der Ausführung hat der Kunde in der Abnahme schriftlich zu rügen. Mängel sind hinreichend genau zu beschreiben, zu belegen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch AdOnly zu. Erfolgt keine fristgerechte Meldung über die Abnahme, so gilt die betreffende Leistung nach Ablauf der obigen Frist als mängelfrei abgenommen.

11. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Sämtliche Leistungen von AdOnly sowie deren einzelne Teile bleiben im Eigentum von AdOnly und können jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch die vollständige Bezahlung des Honorars das Recht der nichtexklusiven aber ansonsten unbeschränkten Nutzung. Erstelle Inhalte, welche vom Auftragnehmer erstellt werden, dürfen nicht für eigene Zwecke ohne Zustimmung verwendet werden. Für eine über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehende Nutzung ist die Zustimmung von AdOnly erforderlich. AdOnly ist berechtigt, dafür eine gesonderte, angemessene Vergütung zu verlangen. An sonstigen von AdOnly erbrachten Werkleistungen (Texte, Bilder, Grafiken) erhält der Kunde mit Vollzahlung das exklusive Werknutzungsrecht. AdOnly ist berechtigt, auf allen Landingpages oder sonstigen Werbemitteln auf AdOnly zu verweisen und zu verlinken. Ein Entgeltanspruch steht dem Kunden nicht zu. AdOnly ist berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der eigenen Website auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung unter Verwendung des Namens und des Logos des Kunden hinzuweisen.

12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Als Erfüllungsort gilt der Firmensitz von AdOnly. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem Kunden und AdOnly ergebenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des für den 4. Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

13. Abwerbung

Der Auftraggeber (Kunde) verpflichtet sich, kein bestehendes Personal von AdOnly anzusprechen, abzuwerben oder zu übernehmen. Diese Verpflichtung gilt nicht nur während des aufrechten Dienstverhältnisses bei AdOnly, sondern auch bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung des Dienstverhältnisses mit dem jeweiligen Mitarbeiter. Bei Zuwiderhandeln ist eine nicht richterlich mäßigbare Pönale von EUR 25.000,- binnen 7 Tagen nach Aufforderung fällig.

14. Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen

Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder mit einer Lücke behaftet sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem von den Vertragsteilen verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.